Uneinigkeit bei Rechtschreibereform

Seit dem 1. August 2006 ist auch in der Schweiz die dritte Fassung der Rechtschreibereform in Kraft. Während die eigentliche Intention der Reform, nämlich die Vereinfachung der geschriebenen Sprache sowie Anpassungen an Usanzen, richtig und zu schätzen ist, ist deren Umsetzung teilweise unbefriedigend.

Pünktlich zur erneuten Etappe des Reformmarathons sind neue Ausgaben von Duden und Wahrig sowie des Lehrbuches «Richtiges Deutsch» erschienen. Obwohl die Verantwortlichen dieser Publikationen allesamt dem Rat für deutsche Rechtschreibung angehören, lassen die gedruckten Regelwerke eine Einheitlichkeit vermissen.

In den Medien wird dieser Missstand zurzeit ausgiebig behandelt. So publizierte beispielsweise die NZZ am 4.8.06 einen Artikel mit dem Titel «Chaos in der Rechtschreibung». Darin werden anhand einer Übersichtstabelle einige Unterschiede der drei oben genannten Bücher aufgelistet. Dabei wird klar, dass eine einheitliche Linie fehlt. Die Verantwortlichen der Publikationen begründen dies teilweise mit einer Orientierung am allgemeinen Sprachgebrauch oder einer Vereinfachung durch Angleichung an ähnliche Begriffe.

Die eigentliche Absicht einer allgemein gültigen Orthographie wird durch diese Uneinigkeiten klar verfehlt. Sie sollte nämlich durch Eingrenzung auf möglichst eine einzige Schreibweise die Standardisierung der Schriftsprache bewirken. Ausnahmen mit mehreren möglichen Schreibweisen dürfen dabei nicht zur Regel werden. Jedoch wird genau dieser Eindruck mit den angesprochenen Unstimmigkeiten erweckt.

Während einige Wissenschafter als einzige Lösung die vollständige Aufhebung der Rechtschreibereform propagieren, sehe ich die Problematik pragmatischer. Die Reform brachte – neben bereits aufgelaufenen Kosten in Milliardenhöhe – durchaus einleuchtende Änderungen und sollte nicht aufgrund einiger Ungereimtheiten, die momentan medial aufgebauscht werden, gesamthaft als gescheitert angesehen werden. Vielmehr soll sich der Rat für deutsche Rechtschreibung auf klare Regelungen einigen. Diese müssen danach von den Verantwortlichen 1:1 in ihren Standardwerken publiziert, näher erläutert und mit Tipps untermalt werden.

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