«annabelle» macht mobil

Die Schweizer Frauenzeitschrift «annabelle» sorgt mit einer Petition für Aufsehen, mit der sie das Aufbewahren der Armeewaffen zu Hause verbieten und sämtliche Waffen national registrieren lassen möchte.

Für viele traditionsbewusste Patriarchen, beispielsweise die Waffenlobbyisten von Pro Tell, ist dies ein Stich direkt ins Herz. Sie führen dementsprechend emotional mit dem Argument ins Feld, dass man sich «von einer Frauenzeitschrift mit Deutscher Chefredaktorin nicht das Sturmgewehr wegnehmen lässt».

Natürlich frage auch ich mich, wieso ein solcher Vorstoss genau von einer Zeitschrift kommt, die von Stricken, Kochen und den neusten Diättipps mehr versteht als von Schusswaffen und Politik. Doch gerade die Tatsache, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich in der Schweiz über verschiedene Wege einbringen und etwas bewirken kann, macht die gelebte (und gelobte) Demokratie in unserem Land aus.

Die ganze Sache muss jedoch auch sachlich und nüchtern betrachtet werden. Und hier hat die «annabelle» mit einigen Argumenten durchaus recht. Es leuchtet ein, dass ein Gewaltdelikt oder sogar ein Amoklauf mit einer Schusswaffe um ein Vielfaches gefährlicher ist, als wenn dabei eine Schlag- oder Stichwaffe eingesetzt wird. Zudem sind bei einer Schusswaffe die Möglichkeiten zur Gegenwehr beziehungsweise Flucht minim bis inexistent. Vor allem bei Affekthandlungen kann sich somit eine verfügbare Schusswaffe verheerend auswirken.

Die «annabelle» möchte ja einerseits sämtliche Armeewaffen einziehen lassen und andererseits alle Privatwaffen national registrieren. Ich glaube jedoch, dass der Anteil engesetzter Armeewaffen – übrigens alle zentral registriert – bei Verbrechen mit Schusswaffen relativ klein ist. Aktuelle Zahlen hierzu wären interessant. Zudem kann man davon ausgehen, dass Dienstleistende mit Waffen durch ihre Ausbildung um die Gefährlichkeit der Sturmgewehre und Pistolen wissen und dementsprechend Respekt an den Tag legen, während der Ausbildungsstand von Privatwaffenbesitzern und -käufern überhaupt nicht geprüft wird. Statt Armeewaffen einzuziehen wäre es vielmehr angebracht, mit einer sinnvollen Gewissensprüfung im Vorfeld zu klären, ob dem Soldaten überhaupt eine Waffe anvertraut werden soll.

Meiner Meinung nach genügt es, das aktuelle Waffengesetz konsequent durchzusetzen sowie einige kleine Anpassungen vorzunehmen. Beispielsweise wäre es vorteilhaft, wenn der Privatverkauf, welcher zurzeit nur eines schriftlichen Vertrags bedarf, ebenfalls einen Waffenerwerbsschein voraussetzt, um allfällige Dreieckskäufe zu verhindern. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch eine Verschärfung der Bedingungen zum Erwerb eines Waffenerwerbscheins, etwa in Form einer zusätzlichen Prüfung.

Einige Passagen des «annabelle»-Artikels lassen dann aber doch das Klischee von schlecht informierten Frauen aufkommen.

Doch wer Munition will, kann sie sich einfach besorgen, sei es während des Militärdiensts selbst oder auf dem Schwarzmarkt.

Die Tatsache ist jedoch, dass Munition ganz legal im Waffengeschäft oder bei Schiessvereinen gekauft werden kann.

Jeder Hund und jedes Auto ist registriert. Wieso soll das ausgerechnet für Waffen nicht gelten?

Dieses Argument scheint mir arg an den Haaren herbeigezogen. Ein nationales Waffenregister wird mit der Tatsache legitimiert, dass auch Hunde und Autos zentral eingetragen sind? Man sollte nach dem Motto «der Zweck heiligt die Mittel» vorgehen, nicht umgekehrt. Wenn aber dann doch ein schweizweites Register eingeführt werden sollte, so solle man dies kantonal koordinieren, so dass die Informationen aus den Waffenerwerbsscheinen direkt nach Bern fliessen, um einen zusätzlichen administrativen Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten möglichst zu vermeiden.

Abschliessend kann ich sagen, dass ich meine Armeewaffen ohne weiteres zentral registrieren lassen würde, obwohl sie dies mit Sicherheit – zumindest im VBS – schon sind, jedoch kein Verständnis dafür hätte, sie abzugeben. Registrieren ja – Einziehen nein!

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